Ab Oktober 2024 tritt in Österreich – ebenso wie in den anderen europäischen Ländern – die neue Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung “NIS 2” in Kraft. Da das für sehr viele Unternehmen – v.a. in bestimmten Sektoren – gilt, müssen viele Organisationen die verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vorbereiten und durchführen. Die NIS2-Richtlinie hat Zähne bekommen und sie zu ignorieren, kann für die Geschäftsführung durch die persönliche Haftung sehr teuer werden.
Aber was heißt das genau für Sie? Was kann der österreichische Mittelstand tun und was sollte er tun?
Wir behandeln unter anderen die folgenden Themen:
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Ihr Ansprechpartner: DI Martin Böck
Geschäftsführer
E-Mail | +43 664 885 11 508 | +43 1 58852 190