Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Artaker Computersysteme GmbH
im Folgenden kurz ARTAKER genannt.
1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von ARTAKER sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Lediglich für die Lieferung von Software bzw. die Er- bringung von Programmierleistungen gelten ergänzend – soweit im Folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind – die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, hierfür empfohlenen “allgemeinen Bedingungen”, die bei ARTAKER jederzeit eingesehen bzw. aus dem Internet www.ubit.at heruntergeladen werden können.
Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von ARTAKER firmenmässig gezeichnet sind.
Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr von ARTAKER verbindlich, auch wenn darauf – beispielsweise bei mündlichen und telefonischen Bestellungen – nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen – wenn nicht auf andere Weise – so durch Annahme der Ware oder Leistung.
Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote
Alle Angebote von ARTAKER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Bestellungen, Vertragsabschluss
Bestellungen werden mündlich, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen, die Annahme durch ARTAKER wird nur auf ausdrücklichen Wunsch (der bei schriftlicher Bestätigung am Bestellschein vermerkt sein muss) des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch ARTAKER, jedenfalls durch Erfüllung der Bestellung zustande.
Die Bestellung hat unter exakter Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des Namens und der Rechnungsadresse zu erfolgen. Spätere Wünsche des Auftraggebers auf Änderungen der Rechnungsadresse können nicht berücksichtigt werden.
4. Preise
Alle von ARTAKER genannten Preise verstehen sich exklusive Versandkosten (z. B. für Transport und Versicherung), ARA-Kosten und Umsatzsteuer.
ARTAKER ist berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Sind diese gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 10 % höher, so hat der Auftraggeber das Recht, ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche mittels eingeschriebenen Briefes zurückzutreten. Ändert sich die Währungsparität des Euros um mehr als 3 % gegenüber der Währung eines Lieferlandes, ist ARTAKER berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber unter Ausschluss des Rücktrittsrechts in voller Höhe weiterzuverrechnen.
Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler.
Reparaturen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile) in Rechnung gestellt.
Bei Kleinmengen wird ein Zuschlag gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.
ARTAKER ist berechtigt, Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen.
5. Lieferung, Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig.
Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden ARTAKER für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 60 Tage, ist ARTAKER berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.
Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist ARTAKER berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekannt werden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Artaker mit dem Sitz in Wien. ARTAKER übernimmt die Versendung der Ware zum Auftraggeber auf dessen Kosten entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Leute.
Transporte im Zusammenhang mit Probestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu ARTAKER und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei ARTAKER mittels eingeschriebenen Briefes zu melden.
ARTAKER ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.
6. Installation
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung alle elektrischen und EDV bzw. Telekommunikation Anschlüsse vorhanden und alle sonstigen nötigen Vorkehrungen getroffen sind.
Der Auftraggeber bestätigt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über sämtliche Installationserfordernisse, insbesondere Außenmaße, Installationsgewicht und erforderliche Anschlüsse an Strom-, Telefon und Datenleitungen sowie einzuhaltende Toleranzen betreffend elektrischen Strom, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit unterrichtet worden zu sein.
Der Auftraggeber hat ARTAKER jenen Schaden zu ersetzen, der durch mangelhafte Vorkehrungen entsteht.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum – ohne jeden Abzug – bar oder eingelangt auf ein Konto von ARTAKER zu erfolgen.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist ARTAKER berechtigt, nach Lieferung oder Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzubehalten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art – ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen – gegen Forderungen von ARTAKER aufzurechnen.
Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen – auch wenn diese auf anderen Verträgen beruhen – angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.
8. Zinsen, Zahlungsverzug
Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug ist ARTAKER berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 %-Punkten über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahnspesen gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, ARTAKER die Mahn- und Inkassospesen des KSV, AKV, D&B oder eines anderen vergleichbaren Institutes zu ersetzen.
Darüber hinaus ist ARTAKER berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber den Verzug behoben hat, sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.
Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminverlust ein.
Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung durch ARTAKER.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Montagekosten und anderen Kosten) bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von ARTAKER. Zahlt der Auftraggeber mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst mit der Einlösung dieser Papiere als abgedeckt. Hat der Auftraggeber mehrere – auch zeitlich auseinanderfallende – Geschäfte abgeschlossen, so ist ARTAKER bei Verzug mit der Zahlung aus einem dieser Verträge berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Herausgabe und sicherungsweise Übereignung der Ware zu verlangen und diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sicherzustellen.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Pflichten, ist ARTAKER berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge sofort die Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen. Weiters kann die sicherungsweise Übertragung – auch bereits vollständig bezahlter – von ARTAKER bezogener Ware verlangt und diese bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen sichergestellt werden. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde sowie wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an ARTAKER faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleichs herantreten. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag; vielmehr ist hierfür eine abgesonderte Erklärung von ARTAKER erforderlich.
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung (Wartung und Reparatur) der Vorbehaltsware zu sorgen.
Nur von ARTAKER autorisierten Händlern ist die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gestattet. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an ARTAKER ab. Die Abtretung ist in den Büchern des Auftraggebers anzumerken.
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, die an ARTAKER abgetretene Forderung einzuziehen. Gerät der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, hat er auf Verlangen von ARTAKER seine Schuldner bekanntzugeben und von der Abtretung zu benachrichtigen. Notfalls ist ARTAKER berechtigt, die Verständigung selbst vorzunehmen.
10. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
Der Auftraggeber hat die von ARTAKER gelieferten Waren innerhalb von 48 Stunden zu untersuchen und Beschädigungen bzw. Mängel oder das Abweichen der Lieferung von der Bestellung mittels eingeschriebenen Briefes ARTAKER anzuzeigen. Im Falle des Weiterverkaufs von Waren in fabrikmäßiger Originalverpackung durch einen von ARTAKER dazu autorisierten Auftraggeber (Händler) ist dieser verpflichtet, ARTAKER eine derartige Anzeige binnen 48 Stunden nach Übergabe der Ware an seinen Kunden zu übersenden. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel bzw. Abweichungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit in derselben Weise anzuzeigen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware als genehmigt.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde ARTAKER alle dadurch entstandenen Aufwendungen.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, leistet ARTAKER für die Dauer der gesetzlichen Frist Gewähr, dass die gelieferten fabrikneuen Waren frei von Bearbeitungs- und Materialfehlern sind, während gebrauchte Waren vom Auftraggeber wie besichtigt unter Verzicht auf jedweden Gewährleistungsanspruch übernommen werden. Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren ebenfalls mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Eine Beweislastumkehr für etwaige Mängel während der ersten 6 Monate wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.
Die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch falsche Bedienung oder Handhabung verursacht wurden, an Geräten unsachgemäße Eingriffe vorgenommen oder in denen keine Originalersatzteile und/oder Zubehör verwendet wurden, an Geräten keine Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers) angebracht sind.
Bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials, beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite sieht sich ARTAKER außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.
Eine allenfalls besonders vereinbarte Garantie erstreckt sich weder auf Lampen, Glasteile, Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verbraucht werden bzw. verschleißen oder regelmäßig erneuert werden müssen, noch auf Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung, Änderung des Betriebssystems, Software Release oder Gerätetreiber zurückzuführen sind.
Die Kosten für während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit durchzuführende Reinigungs- und Wartungsarbeiten trägt der Auftraggeber. Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen.
Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Auftraggeber bzw. der Abschluss der vereinbarungsgemäß von ARTAKER durchzuführenden Installationsarbeiten.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs wird ARTAKER Fehlendes nachzuliefern bzw. nach eigener Wahl mangelhafte Teile instand setzen oder austauschen oder für die beanstandete Ware Ersatz liefern. Ausgetauschte Teile bzw. ersetzte Ware gehen in das Eigentum von ARTAKER über. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von ARTAKER genannte Servicestelle bzw. autorisierte Servicefirma. Die Kosten für Wegzeiten und/oder Transport trägt der Auftraggeber.
Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des schriftlichen vorherigen Einverständnisses von ARTAKER und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung und Garantie durch ARTAKER ist nur dann übertragbar, wenn der Auftraggeber ein von ARTAKER zur Weiterveräußerung der Ware autorisierter Händler ist.
11. Haftung und Schadenersatz
ARTAKER haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. In jedem Fall kann die Höhe der Schadensersatzpflicht nicht die Auftragssumme überschreiten. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Sachschäden gem. Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden erleidet. Für den Fall des Weiterverkaufs eines von ARTAKER gelieferten Produkts verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Bestimmung auf den Käufer zu überbinden.
12. Gefahrtragung
ARTAKER trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der zu liefernden Ware bis zum Zeitpunkt der Versendung. Ab diesem Zeitpunkt trägt alle Risiken der Auftraggeber.
13. Schulungen
Grundlage für die Abhaltung von Schulungen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen ist die Vereinbarung von Sprache (für Vortrag und Unterlagen), Ausbildungsziel und Vorkenntnissen der Teilnehmer. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche für den Fall der Nichterreichung des Ausbildungszieles, insbes. aufgrund mangelnder Sprach- oder Vorkenntnisse oder unzureichender Anwesenheit des auszubildenden Personenkreises, sind jedenfalls ausgeschlossen.
14. Leihgeräte, Probestellungen
Leihgeräte und Geräte, die als Probestellung geliefert wurden, können nur in Originalverpackung inkl. aller Manuals, Kabel, Software und sonstigem Zubehör zurückgenommen werden.
15. Exportlieferungen
Der Verkauf oder die Verbringung der Waren ins Ausland bedarf der schriftlichen Zustimmung von ARTAKER.
Darüber hinaus sind die in unseren Lieferpapieren gesondert gekennzeichneten Waren nach den Exportgesetzen des jeweiligen Lieferlandes und nach österr. Außenhandelsrecht genehmigungspflichtig.
16. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. ARTAKER verwendet diese Daten nur intern und gibt sie nicht an Dritte weiter.
17. Schlussbestimmungen
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, außer es wird mit dem ausländischen Auftraggeber eine Schiedsvereinbarung getroffen.
Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute zu vergüten.
Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
Artaker Computersysteme GmbH
DVR 0782190, UID ATU 3705 8401, Gesellschaft m.b.H., FN 125014 w, ARA 5235, CA-BA (12000) 0956-62110/00, Gerichtsstand ist Wien.