Vergleich der NIS und NIS-2 Richtlinien: Unterschiede, neue Anforderungen und Cybersicherheit in der EU
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Cybersicherheit ist essenziell in unserer digitalen Welt. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Die EU führte 2016 die NIS-Richtlinie ein, um diesen Bedrohungen zu begegnen. 2022 folgte die NIS-2-Richtlinie, die strengere und umfassendere Regelungen enthält. In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede zwischen NIS und NIS-2 und die neuen Anforderungen für Unternehmen.

Hintergrund und Einführung der NIS-Richtlinie

2016 führte die EU die erste NIS-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) ein, um die Cybersicherheit zu stärken und kritische Infrastrukturen wie Energie, Transport, Banken und Gesundheitswesen zu schützen. Die zunehmende Digitalisierung machte diese Sektoren anfälliger für Cyberangriffe. Die NIS-Richtlinie setzte grundlegende Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Vorfälle.

Allerdings zeigte sich schnell, dass diese Maßnahmen nicht ausreichten, um den ständig wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden. Hier kommt die NIS-2-Richtlinie ins Spiel, die darauf abzielt, diese Lücken zu schließen und den Schutz weiter zu verbessern.

 

NIS-2-Richtlinie: Erweiterte Cybersicherheitsmaßnahmen

Die 2022 eingeführte NIS-2-Richtlinie erweitert und überarbeitet die ursprüngliche NIS-Richtlinie umfassend. Ihr Ziel ist es, die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu stärken und die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen. Wichtige Schwerpunkte sind die Erweiterung des Geltungsbereichs, strengere Sicherheitsanforderungen und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Durch die Einbindung von Unternehmen verschiedener Branchen und Größen soll die EU-Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen werden. Betrachten wir die Unterschiede zwischen NIS und NIS-2 genauer.

Zum Blogbeitrag „Bereit für NIS-2?“

 

Vergleich NIS vs. NIS-2: Hauptunterschiede

Erweiterter Geltungsbereich der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich erheblich. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie kritische Sektoren wie Energie, Transport, Banken und Gesundheitswesen abdeckte, umfasst NIS-2 nun auch digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Abfallwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Dadurch müssen mehr Unternehmen und Sektoren den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen und ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verstärken.

Strengere Anforderungen und höhere Sanktionen

Die verschärften Anforderungen der NIS-2-Richtlinie bedeuten, dass bei einem Sicherheitsvorfall Organisationen innerhalb von 24 Stunden eine erste Meldung und innerhalb von 72 Stunden eine detaillierte Meldung einreichen müssen. Diese strikten Vorgaben gewährleisten, dass Sicherheitslücken schnell geschlossen werden. Die Sanktionen für Nichteinhaltung wurden deutlich erhöht:

  • Wesentliche Einrichtungen: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Wichtige Einrichtungen: Bußgelder bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Verantwortung des Managements

Das Management wird durch die NIS-2-Richtlinie direkt verantwortlich gemacht. Führungskräfte müssen Risikobewertungen durchführen und sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen implementieren. Dazu gehören regelmäßige Schulungen und die Förderung einer Sicherheitskultur innerhalb der Organisation. Der Fokus liegt auf einer umfassenden Sicherheitsstrategie, die von der obersten Führungsebene unterstützt wird.

 

Neue Maßnahmen und EU-weite Kooperation

EU-weite Zusammenarbeit und koordinierte Schwachstellenoffenlegung

Ein zentrales Merkmal der NIS-2-Richtlinie ist die Förderung der EU-weiten Zusammenarbeit. Das European Cyber Crises Liaison Network (EU-CyCLONe) unterstützt die koordinierte Bewältigung großer Cybervorfälle. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird durch eine verstärkte Kooperationsgruppe verbessert. Dieses Netzwerk gewährleistet, dass Europa bei Cybervorfällen als Einheit reagiert und Ressourcen effizienter nutzt.

Die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen ist ein neues Element der NIS-2-Richtlinie. Neu entdeckte Schwachstellen müssen EU-weit geteilt werden, um die Reaktions- und Abwehrmaßnahmen zu verbessern. Diese Transparenz ermöglicht es betroffenen Organisationen, schneller auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

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Betroffene Sektoren und Organisationen

Wesentliche und wichtige Einrichtungen

Die NIS-2-Richtlinie differenziert zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Wesentliche Einrichtungen betreffen Bereiche wie Energie, Gesundheit, Verkehr und Trinkwasserversorgung. Wichtige Einrichtungen schließen digitale Dienste, Lebensmittelproduktion und chemische Produktion ein. Diese Differenzierung ermöglicht eine spezifische und zielgerichtete Anwendung der Sicherheitsanforderungen.

Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie hauptsächlich große Unternehmen betraf, schließt die NIS-2-Richtlinie nun auch mittelgroße Unternehmen ein, die mehr als 50 Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro erzielen. Diese Erweiterung bedeutet, dass auch kleinere Unternehmen, die oft weniger Ressourcen für Cybersicherheit haben, sich auf die neuen Anforderungen einstellen müssen.

Ab wann gilt ein Unternehmen als groß, mittel oder klein? Das und vieles weitere lesen Sie auch auf der Seite der WKO.

  NIS-Richtlinie NIS-2-Richtlinie
Geltungsbereich Kritische Sektoren Erweiterte Sektoren inkl. digitale Infrastrukturen
Sicherheitsanforderungen Grundlegende Anforderungen Strengere Anforderungen, detailliertes Risikomanagement
Meldung von Vorfällen Innerhalb von 72 Stunden Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden
Sanktionen Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes für wichtige Einrichtungen
Verantwortlichkeit Nicht ausdrücklich erwähnt Management ausdrücklich verantwortlich
Kooperation Nationale Zusammenarbeit EU-weite Zusammenarbeit, Einführung von EU-CyCLONe
Schwachstellenoffenlegung Keine spezifische Regelung Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen
Betroffene Unternehmen Große Unternehmen Große und mittelgroße Unternehmen (über 50 Mitarbeiter oder über 10 Mio. Euro Umsatz)

Umsetzung und Fristen

Nationale Gesetzgebung

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Bis zum 17. April 2025 müssen die Mitgliedstaaten die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen identifizieren, die unter die Richtlinie fallen.

Vorbereitung der Organisationen

Um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, müssen Organisationen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, die Verschlüsselung kritischer Daten und die Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems.

Die NIS-2-Richtlinie erweitert und verschärft die ursprüngliche NIS-Richtlinie erheblich. Sie umfasst mehr Sektoren, setzt strengere Anforderungen und erhöht die Verantwortlichkeit des Managements. Diese Maßnahmen stärken die Cybersicherheit und Resilienz innerhalb der EU, sodass betroffene Organisationen besser auf Cyberbedrohungen vorbereitet sind.

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