Compliance Kalender 2026 – 2028 — Artaker IT Group

Compliance Kalender2026 – 2028

Alle EU-Fristen zu NIS2, AI Act, CRA, DORA und weiteren Regelwerken.

Worum es geht

Von August 2026 bis Oktober 2028 laufen zentrale EU-Fristen parallel — von NIS2 über CRA und AI Act bis DORA. Dieser Kalender bündelt alle relevanten Stichtage und zeigt pro Frist, wer betroffen ist und was zu tun bleibt.

Hinweis zum AI Omnibus
Am 7. Mai 2026 wurde eine politische Einigung zum AI Omnibus erzielt. Die formelle Annahme durch Parlament und Rat wird noch vor dem 2. August 2026 erwartet. Mit Inkrafttreten verschieben sich die High-Risk-Pflichten aus Annex III auf den 2. Dezember 2027, produkteingebettete Systeme (Annex I) auf den 2. August 2028, und die Watermarking-Pflicht auf den 2. Dezember 2026. Bis zur formellen Annahme bleibt der ursprüngliche Termin 2. August 2026 rechtlich verbindlich. Der Kalender markiert betroffene Termine entsprechend.

Filter (Mehrfachauswahl möglich)

Nach Jahr
Nach Regelwerk
Lädt eine .ics-Datei — kompatibel mit Outlook, Google & Apple Kalender.
2026
August 2026 3 Fristen
02 August 2026
EU AI Act

GPAI: Durchsetzungsbefugnisse der Kommission

Die Kommission erhält ab diesem Datum die Befugnis, GPAI-Anbieter mit Bußgeldern zu belegen. Anbieter von Modellen, die seit dem 2. August 2025 in den Verkehr gebracht wurden, müssen die Doku-, Urheberrechts- und Trainings­daten-Pflichten erfüllen — die Schonfrist endet.

Betrifft: GPAI-Modellanbieter Strafrahmen: bis €15 Mio. oder 3 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 113
02 August 2026
EU AI Act

Ursprünglicher Vollanwendungstermin (per AI Omnibus verschoben)

Nach ursprünglicher Verordnung hätten ab diesem Tag die High-Risk-Pflichten aus Annex III sowie die Transparenzpflichten aus Art. 50 voll gegriffen. Per AI-Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026 werden diese verschoben — High-Risk Annex III auf den 2. Dezember 2027, produkteingebettete Systeme (Annex I) auf den 2. August 2028, Watermarking auf den 2. Dezember 2026. Die formelle Annahme wird noch vor diesem Termin erwartet.

Betrifft: Anbieter & Betreiber von AI-Systemen Status: politische Einigung, formelle Annahme ausstehend Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 113
30 August 2026
Cyber Resilience Act

Horizontaler Standard Teil 1 — Principles of Cyber Resilience

Stichtag der CEN/CENELEC für die Bereitstellung des horizontalen CRA-Standards Teil 1 (EN 40000-1-1 Vocabulary und EN 40000-2-1 Principles of Cyber Resilience). Liefert das Basis­vokabular und die Risikomanagement-Prinzipien als Konformitätsvermutung für Hersteller.

Betrifft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen Quelle: EC – CRA Implementation
September 2026 3 Fristen
11 September 2026
Cyber Resilience Act

Meldepflicht für Schwachstellen & schwere Vorfälle

Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwere Cybersicherheitsvorfälle ab diesem Datum verpflichtend über die zentrale CRA-Meldeplattform der ENISA melden — Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, Detailbericht nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach 14 Tagen. Die Pflicht gilt auch für Produkte, die bereits vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden.

Betrifft: Hersteller von Hard- und Software mit digitalen Elementen Quelle: EUR-Lex – CRA Art. 14
12 September 2026
EU Data Act

„Data by Design" für neue vernetzte Produkte

Vernetzte Produkte, die ab diesem Stichtag auf den EU-Markt gebracht werden, müssen so designed sein, dass die generierten Daten standardmäßig zugänglich, übertragbar und für den Nutzer auslesbar sind. Bestehende Produkte sind grundsätzlich grandfathered, fallen aber bei substantiellen Änderungen unter die neuen Pflichten.

Betrifft: Hersteller vernetzter Produkte (IoT, Smart Devices, Maschinen) Quelle: EUR-Lex – Data Act
12 September 2026
EU Data Act

Erweiterte Cloud-Interoperabilität

Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen offene Schnittstellen und Interoperabilitäts­spezifikationen umsetzen. Die Vorgabe bereitet den nächsten Schritt vor — das vollständige Verbot der Wechselgebühren am 12. Januar 2027.

Betrifft: Anbieter von IaaS, PaaS, SaaS Quelle: EUR-Lex – Data Act
Oktober 2026 1 Frist
01 Oktober 2026
NIS2 / NISG 2026

NISG 2026 tritt in Kraft

Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 ersetzt das bisherige NISG 2018. Ab diesem Tag gelten verpflichtende Risikomanagement­maßnahmen, die Meldepflicht für erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden sowie die Schulungspflicht und persönliche Haftung der Leitungsorgane. Das Bundesamt für Cybersicherheit nimmt die operative Tätigkeit auf.

Betrifft: ca. 4.000 mittlere und große Unternehmen aus 18 NIS-Sektoren in Österreich Strafrahmen: bis €10 Mio. oder 2 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – NIS2-Richtlinie
November 2026 1 Frist
21 November 2026
eIDAS 2.0

Bereitstellung der EUDI Wallet durch Mitgliedstaaten

Jeder EU-Mitgliedstaat muss mindestens eine zertifizierte European Digital Identity Wallet an Bürger und Unternehmen ausgeben. Erste Anwendungen werden im öffentlichen Sektor verfügbar; die Akzeptanzpflicht für regulierte private Sektoren folgt zwölf Monate später.

Betrifft: Mitgliedstaaten, Wallet-Anbieter, öffentlicher Sektor Quelle: EUR-Lex – eIDAS 2.0
Dezember 2026 4 Fristen
02 Dezember 2026
EU AI Act

Watermarking-Pflicht für synthetische Inhalte

Anbieter generativer AI-Systeme müssen Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben in maschinen­lesbarem Format als künstlich generiert oder manipuliert kennzeichnen (Wasser­zeichen oder Metadaten-Tagging). Die Frist resultiert aus der AI-Omnibus-Einigung (Art. 50 Abs. 2 AI Act, vorgezogen aus Feb. 2027).

Betrifft: Anbieter generativer AI-Systeme (Text, Bild, Audio, Video) Status: formelle Annahme des AI Omnibus ausstehend
02 Dezember 2026
EU AI Act

Neues Verbot: CSAM- & NCII-generierende AI-Systeme

Per AI-Omnibus-Einigung wird ein neues Verbot (Art. 5) aufgenommen: AI-Systeme, die zur Erzeugung von Kindesmissbrauchsmaterial (CSAM) oder nicht-einvernehmlicher intimer Bildinhalte (NCII) bestimmt sind oder ohne angemessene Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden, sind verboten. Auch der Einsatz durch Deployer zu solchen Zwecken ist untersagt.

Betrifft: Anbieter & Deployer generativer AI-Systeme Status: formelle Annahme des AI Omnibus ausstehend Quelle: EUR-Lex – AI Omnibus
09 Dezember 2026
Product Liability Directive

Neue Produkthaftung — Umsetzungsfrist (Software & AI als Produkte)

Mitgliedstaaten müssen die revidierte Produkthaftungsrichtlinie (Directive 2024/2853) bis zu diesem Tag in nationales Recht umsetzen. Erstmals fallen Software, SaaS, AI-Systeme, digitale Manufacturing-Dateien und integrierte digitale Dienste explizit unter die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Mangelnde Cybersicherheit kann eine Vermutung der Fehlerhaftigkeit begründen; Liability lässt sich nicht per EULA oder AGB ausschließen. Anwendbar auf Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden.

Betrifft: Hersteller und Anbieter von Software, SaaS, AI-Systemen, vernetzten Produkten Ausnahme: nicht-kommerzielle Open-Source-Software Quelle: EUR-Lex – PLD
31 Dezember 2026
NIS2 / NISG 2026

Registrierungspflicht bei der Cybersicherheitsbehörde

Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des NISG 2026 beim Bundesamt für Cybersicherheit registrieren. Die Registrierung läuft voraussichtlich über das Unternehmensserviceportal (USP); das genaue Verfahren wird per Verordnung festgelegt.

Betrifft: betroffene Einrichtungen aus 18 NIS-Sektoren Strafrahmen: bei Nicht-Registrierung bis €50.000, im Wiederholungsfall bis €100.000 Quelle: EUR-Lex – NIS2 Art. 3
2027
Januar 2027 1 Frist
12 Januar 2027
EU Data Act

Vollständiges Verbot von Cloud-Wechselgebühren

Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten dürfen ab diesem Datum keine Wechselgebühren (Switching Charges, inklusive Egress Fees) mehr für den einmaligen Wechsel zu einem anderen Anbieter erheben. Bisher waren diese auf direkte Kosten begrenzt; nun fallen sie ganz.

Betrifft: Cloud-Anbieter (IaaS, PaaS, SaaS) und ihre Kunden Quelle: EUR-Lex – Data Act Art. 29
August 2027 3 Fristen
02 August 2027
EU AI Act

GPAI-Modelle vor August 2025 müssen compliant sein

Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen, die vor dem 2. August 2025 auf den Markt gebracht wurden, müssen ab diesem Stichtag die vollen Pflichten des AI Act erfüllen: technische Dokumentation, Informationspflichten gegenüber nachgelagerten Anbietern, Urheberrechts-Compliance und Trainingsdaten-Zusammenfassung.

Betrifft: GPAI-Modellanbieter Strafrahmen: bis €15 Mio. oder 3 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 111
02 August 2027
EU AI Act

Mitgliedstaaten: Behörden, Strafrahmen, Ressourcen

Frist für Mitgliedstaaten zur Benennung der zuständigen nationalen Behörden (Notifizierungs- und Marktüberwachungsbehörden), zur Festlegung von Sanktionsregeln und zur Berichterstattung an die Kommission über finanzielle und personelle Ressourcen.

Betrifft: Mitgliedstaaten / nationale Aufsicht Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 70
02 August 2027
EU AI Act

Nationale AI Regulatory Sandboxes verfügbar

Mitgliedstaaten müssen funktionsfähige nationale Reallabore (Regulatory Sandboxes) für AI-Systeme eingerichtet haben — verschoben aus 2026 durch das Digital-Omnibus-Paket. Sie bieten Innovatoren einen erprobten Rahmen für die Entwicklung und Validierung von AI-Anwendungen.

Betrifft: AI-Anbieter, KMU, Forschungseinrichtungen Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 57
September 2027 2 Fristen
12 September 2027
EU Data Act

Datenportabilität: Volle Anwendung & Altverträge

Vollständige Implementierung der Datenportabilitäts-Standards. Die Regeln zu unfairen Vertragsklauseln gelten ab diesem Datum auch für Verträge, die vor dem 12. September 2025 abgeschlossen wurden. Bestandsverträge sollten bis dahin überprüft und angepasst sein.

Betrifft: Hersteller vernetzter Produkte, Datenhalter Quelle: EUR-Lex – Data Act
30 September 2027
NIS2 / NISG 2026

Selbstdeklaration an die Cybersicherheitsbehörde

Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen eine strukturierte Selbstdeklaration über die umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen, die genutzten Netz- und Informationssysteme und die Ergebnisse der Risikoanalyse elektronisch an das Bundesamt für Cybersicherheit übermitteln. Die Frist resultiert aus 12 Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht (31. Dezember 2026).

Betrifft: ca. 4.000 mittlere und große Unternehmen aus 18 NIS-Sektoren in Österreich Strafrahmen: bis €10 Mio. oder 2 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – NIS2-Richtlinie
Oktober 2027 1 Frist
30 Oktober 2027
Cyber Resilience Act

Harmonisierte Standards: Generic Security Requirements

Stichtag der CEN/CENELEC für die Bereitstellung der horizontalen CRA-Standards Teil 2 (EN 40000-1-2 Generic Security Requirements). Diese Standards begründen eine Konformitätsvermutung mit den wesentlichen Anforderungen aus Annex I des CRA und sind die Grundlage für die Vorbereitung auf den 11. Dezember 2027.

Betrifft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen Quelle: EC – CRA Implementation
Dezember 2027 3 Fristen
02 Dezember 2027
EU AI Act

High-Risk-AI-Systeme aus Annex III: Pflichten gelten

Per AI-Omnibus-Einigung (7. Mai 2026) bestätigter Stichtag für High-Risk-AI-Systeme aus Annex III: Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration, Asyl und Grenzkontrolle sowie Justiz und demokratische Prozesse. Anbieter und Betreiber müssen die Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz, menschliche Aufsicht und Cybersicherheit erfüllen.

Betrifft: Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-AI-Systemen Strafrahmen: bis €15 Mio. oder 3 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – AI Act Annex III
11 Dezember 2027
Cyber Resilience Act

CRA vollständig anwendbar — CE-Kennzeichnung Pflicht

Hauptanwendungsdatum des CRA. Alle ab diesem Zeitpunkt in der EU in Verkehr gebrachten Produkte mit digitalen Elementen (Hardware und Software) müssen die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, ein Vulnerability-Handling über den gesamten Support-Zeitraum sicherstellen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Bestandsprodukte fallen erst bei „substantieller Modifikation" nach diesem Datum unter den CRA.

Betrifft: Hersteller, Importeure und Distributoren von Hard- und Software Strafrahmen: bis €15 Mio. oder 2,5 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – CRA
~21 Dezember 2027
eIDAS 2.0

EUDI Wallet: Akzeptanzpflicht für regulierte Sektoren

Private Relying Parties, die per Unionsrecht oder nationalem Recht eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) durchführen, müssen die European Digital Identity Wallet als Identifikations- und Authentifizierungsmittel akzeptieren. Betroffen sind insbesondere Banken, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Telekommunikation, Energie, Verkehr, Gesundheitsdienste, Postdienste, digitale Infrastruktur, Bildung sowie VLOPs (Very Large Online Platforms) und Gatekeeper unter DSA/DMA.

Betrifft: regulierte Sektoren mit SCA-Pflicht, VLOPs, Gatekeeper Quelle: EUR-Lex – eIDAS 2.0
2028
Januar 2028 1 Frist
17 Januar 2028
DORA

Erste TLPT-Pflichtprüfung für signifikante Finanzinstitute

Gemäß Art. 26 Abs. 3 DORA müssen designierte Finanzinstitute (große Banken, Versicherer, zentrale Marktinfrastrukturen, signifikante Zahlungsdienstleister) bis zu diesem Datum ihre erste Threat-Led Penetration Test (TLPT) abgeschlossen haben. Ein vollständiger TLPT-Zyklus dauert 6–12 Monate von der Provider-Auswahl bis zur Abschluss-Attestation; die Planung muss spätestens Q1 2027 starten. TIBER-EU-konforme Tests, die nach dem 17. Januar 2025 unter einer ausgerichteten nationalen Aufsichtsbehörde durchgeführt wurden, zählen auf den Drei-Jahres-Zyklus.

Betrifft: große Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister, zentrale Marktinfrastrukturen Folgezyklus: alle 3 Jahre wiederkehrend Quelle: EUR-Lex – DORA Art. 26
Juni 2028 1 Frist
11 Juni 2028
Cyber Resilience Act

Auslaufen alter Konformitäts­bescheinigungen

EU-Typenprüfungs­bescheinigungen und Genehmigungs­entscheidungen, die in Bezug auf Cybersicherheits­anforderungen ausgestellt wurden, verlieren spätestens an diesem Tag ihre Gültigkeit — sofern sie nicht ohnehin früher ablaufen. Produkte mit solchen Bescheinigungen brauchen ab dann eine neue Bewertung nach CRA.

Betrifft: Hersteller mit alten EU-Typenprüfungs­bescheinigungen Quelle: EUR-Lex – CRA Art. 69
August 2028 2 Fristen
02 August 2028
EU AI Act

Annex-I-Systeme: High-Risk-Pflichten gelten

Per AI-Omnibus-Einigung bestätigter Stichtag für AI-Systeme, die als Sicherheits­komponenten in regulierten Produkten eingebettet sind (Annex I: Spielzeug, Aufzüge, Maschinen, Medizinprodukte, Luftfahrt, Schiffe, Fahrzeuge, Funkanlagen, Druckgeräte u. a.). Diese müssen die vollen High-Risk-Anforderungen erfüllen — Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz, menschliche Aufsicht, Cybersicherheit, Konformitäts­bewertung.

Betrifft: Hersteller regulierter Produkte mit AI-Komponenten Strafrahmen: bis €15 Mio. oder 3 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – AI Act Annex I
02 August 2028
EU AI Act

Erste formale Reviews durch die Kommission

Die Kommission beginnt mit den ersten formalen Bewertungen: Funktionieren des AI Office, Wirksamkeit der Verhaltens­kodizes und Codes of Practice, Notwendigkeit von Änderungen an Annex III (High-Risk-Liste), Art. 50 (Transparenz) sowie am Aufsichts- und Governance-System des AI Act. Ergebnisse können in Folgenovellen einfließen.

Betrifft: EU-Kommission, AI Office, indirekt alle AI-Anbieter Quelle: EUR-Lex – AI Act Art. 112
Oktober 2028 1 Frist
01 Oktober 2028
NIS2 / NISG 2026

Beginn behördlicher Prüfungen

Ab diesem Zeitpunkt kann die österreichische Cybersicherheits­behörde (Bundesamt für Cybersicherheit) von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen die Vorlage von Nachweisen, unabhängige Audit-Berichte und vor-Ort-Prüfungen verlangen. Wer bei der Selbst­deklaration im September 2027 nicht ausreichend belegt hat, gerät jetzt in den aktiven Aufsichts­fokus.

Betrifft: wesentliche und wichtige Einrichtungen aus 18 NIS-Sektoren in Österreich Sanktionen: Compliance-Anordnungen, öffentliche Bekanntgabe von Verstößen, Bußgelder bis €10 Mio. oder 2 % Konzernumsatz Quelle: EUR-Lex – NIS2 Art. 32
Artaker Compliance Tischkalender 2027 Gratis
Limitierte Auflage

Holen Sie sich den Compliance‑Kalender 2027 — als echten Tischkalender.

Alle Fristen zu NIS2, CRA, AI Act, DORA & Co. das ganze Jahr im Blick — gedruckt auf dem Schreibtisch statt im Browser-Tab. Wir senden Ihnen ein Exemplar kostenlos zu, solange der Vorrat reicht.

Get IT done. — auch auf Papier.

}