Bereit für NIS2? So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen EU-Cybersicherheitsvorschriften vor
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Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Cyberattacken, die Unternehmen aller Größen und Branchen bedrohen, ist es dringlicher denn je, Cybersicherheit zur obersten Priorität zu machen. Die zunehmende Raffinesse und Häufigkeit dieser Angriffe unterstreichen die Notwendigkeit für Unternehmen, robuste Sicherheitsprotokolle zu implementieren, das Bewusstsein und die Ausbildung der Mitarbeiter:innen zu fördern und in fortschrittliche Abwehrmaßnahmen zu investieren. Die Zeit zu handeln ist jetzt, denn die Kosten eines Sicherheitsvorfalls können verheerend sein, nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf den Verlust von Kundenvertrauen und Unternehmensreputation.

Die NIS2-Richtlinie ist eine Überarbeitung der ursprünglichen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS), die die Europäische Union erstmals 2016 eingeführt hat. Die NIS-Richtlinie war die erste EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit und zielte darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten.

Die NIS2-Richtlinie ist eine aktualisierte und verstärkte Version der ursprünglichen Richtlinie, die darauf abzielt, aufkommende Herausforderungen und Sicherheitslücken anzugehen, die seit der Implementierung der ersten Richtlinie identifiziert wurden. Sie berücksichtigt die sich schnell entwickelnde digitale Landschaft, die zunehmende Anzahl und Komplexität von Cyberbedrohungen sowie die Notwendigkeit einer stärkeren und widerstandsfähigeren Cybersicherheitsinfrastruktur in der EU.

Einige der Schlüsselaspekte der NIS2-Richtlinie:

– Erweiterung des Anwendungsbereichs: Die NIS2-Richtlinie weitet den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Arten von Unternehmen aus, einschließlich kleinerer Unternehmen, wenn diese Dienste anbieten, die als wesentlich für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten angesehen werden.

– Strengere Sicherheitsanforderungen: Die Richtlinie kann strengere Sicherheitsanforderungen für Unternehmen und Organisationen festlegen, um sicherzustellen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Cyberbedrohungen zu schützen.

– Meldepflichten: Es wird strengere Vorschriften für die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen geben, um eine schnellere und koordiniertere Reaktion auf solche Vorfälle zu gewährleisten.

– Nationale Aufsichtsbehörden: Die Richtlinie kann die Rolle und Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden stärken, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.

– EU-weite Koordination: Die NIS2-Richtlinie kann die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Cybersicherheit verbessern, um eine kohärente und effektive Reaktion auf grenzüberschreitende Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Was müssen KMUs in Österreich bis Oktober 2024 für NIS2 tun?

Die NIS2-Richtlinie hat Zähne bekommen und sie zu ignorieren, kann für die Geschäftsführung durch die persönliche Haftung sehr teuer werden. Es gilt also, sich auf die Einführung vorzubereiten.

Aber was genau heißt das? Keine Sorge, Sie sind mit dieser Frage nicht allein. Alles, was Sie zum Thema NIS2 wissen müssen, finden Sie in unserem aktuellen Whitepaper oder Sie laden sich die Aufzeichnung unseres vergangenen Webinars herunter.

Wir behandelten unter anderen die folgenden Themen:

  • Betrifft mich die neue NIS2-Richtlinie?
  • Was wird genau gefordert?
  • Was sind geeignete Maßnahmen (Risikoanalyse, Cyberhygiene, Kryptografie, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schulung, Dokumentation usw.)
  • Wann fange ich wie an?

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Download: Whitepaper NIS2

Ein Mann arbeitet am Laptop und hält ein Hologramm in der Hand

Welche Unternehmen sind von der NIS2-Richtlinie betroffen?

Die Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten EU zu gewährleisten. Zu den Arten von Unternehmen, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind, gehören:

1. Wesentliche Dienste: Unternehmen, die Dienste anbieten, die als wesentlich für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten angesehen werden, wie Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, Wasserversorgung, und digitale Dienste (wie Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze).

2. Wichtige Dienste: Die NIS2-Richtlinie wird auch auf Unternehmen ausgedehnt, die wichtige Dienste anbieten, auch wenn sie nicht als wesentlich eingestuft werden, aber dennoch von hoher Bedeutung für die Gesellschaft und Wirtschaft sind.

3. Öffentliche Verwaltung: Einige Vorschriften der NIS2-Richtlinie werden auch für öffentliche Verwaltungen gelten, um die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit öffentlicher Dienste zu gewährleisten.

4. Größenunabhängig: Im Gegensatz zur ursprünglichen NIS-Richtlinie, die sich hauptsächlich auf größere Unternehmen konzentrierte, wird die NIS2-Richtlinie auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) einschließen, wenn diese Dienste anbieten, die als wesentlich für die Aufrechterhaltung kritischer Aktivitäten angesehen werden.

Lt. WKO müssen sich folgende Unternehmen in Österreich auf die neue NIS2-Richtlinie vorbereiten:

Sektoren mit hoher Kritikalität:

  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von IKT-Diensten B2B
  • öffentliche Verwaltung
  • Weltraum 

Sonstige kritische Sektoren:

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie
  • Lebensmittel
  • verarbeitendes/herstellendes Gewerbe
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung (fakultativ)

Bitte beachten Sie: In Fällen, in denen die Unternehmensstruktur komplexer Natur ist, wie beispielsweise bei einer Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns, muss eine individuelle Überprüfung stattfinden. Bei dieser Bewertung werden nicht nur die Größe des Unternehmens (also die Anzahl der Beschäftigten sowie die Höhe des Umsatzes oder der Bilanzsumme) herangezogen, sondern auch die Art der Unternehmensbeziehung. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um eine eigenständige Firma handelt, um ein Partnerunternehmen (mit Unternehmensanteilen zwischen 25 % und 50 %) oder um ein verbundenes Unternehmen (mit Unternehmensanteilen über 50 %).

Ab wann gilt ein Unternehmen als groß, mittel oder klein? Das und vieles weitere lesen Sie auch auf der Seite der WKO.

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Wie beginnen Sie effektiv mit der Implementierung?

1. Feststellung der Relevanz: Nutzen Sie z.B. den kostenfreien Online-Leitfaden der WKO, um zu ermitteln, ob und inwiefern Ihr Unternehmen betroffen ist. Oder melden Sie sich direkt bei Dr. Helmut Szpott, unserem CDO bei ARTAKER IT.

2. Ressourcenallokation: Stellen Sie sicher, dass sowohl finanzielle Mittel als auch Personal für die Durchführung bereitstehen.

3. Zuständigkeiten definieren:

  • Weisen Sie eine zentrale Person im Unternehmen zu, die hauptverantwortlich für die operative Durchführung ist.
  • Ziehen Sie frühzeitig qualifizierte externe Berater hinzu, die bei der Realisierung unterstützen. Gerne übernehmen wir von ARTAKER IT diese Position für Sie.
  • Die Führungsebene muss die Maßnahmen nicht nur genehmigen, sondern auch deren Ausführung überwachen und trägt persönliche Verantwortung bei Regelverstößen.

4. Risikoanalyse und Identifikation von Defiziten im Kontext von NIS2

5. Festlegung erforderlicher Maßnahmen

6. Implementierung der Maßnahmen

7. Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

8. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

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Abschließend lässt sich sagen, dass die Umsetzung der NIS2-Richtlinie eine komplexe Herausforderung darstellt, die jedoch für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung ist. Es geht nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, die Resilienz und Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur zu stärken. Bei diesem Prozess müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, von der Risikoanalyse bis hin zur kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Maßnahmen.

Wir bei ARAKTER IT verstehen die Bedeutung und die Komplexität dieser Aufgabe. Unser erfahrenes Team steht bereit, um Sie bei jedem Schritt des Implementierungsprozesses zu unterstützen. Mit unserer Expertise in der IT-Sicherheit und unserem tiefgreifenden Verständnis der NIS2-Richtlinie können wir Ihnen helfen, nicht nur konform zu sein, sondern auch die Sicherheit und Effizienz Ihrer IT-Systeme zu optimieren. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, diese wichtige Herausforderung erfolgreich zu meistern.

Sie haben noch offene Fragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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